Checklistenpaket 08 - Betreiber eines Tankcontainers, ortbeweglichen Tanks, MEGC, Schüttgut-Containers oder MEMU (Version 2023)
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Produktinformationen "Checklistenpaket 08 - Betreiber eines Tankcontainers, ortbeweglichen Tanks, MEGC, Schüttgut-Containers oder MEMU (Version 2023)"
Das Checklistenpaket 8 beinhaltet die Vorschriften, die der Betreiber eines Tankcontainers, ortbeweglichen Tanks, MEGC, Schüttgut-Containers oder MEMU zu beachten hat. Sie ergeben sich aus dem § 24 der GGVSEB sowie der anwendbaren Vorschriften in den §§ 27 und 29.
Ferner sind die Definitionen aller Beteiligten mit Erläuterungen im Paket enthalten.
Das Unternehmen, auf dessen Namen der Tankcontainer oder der ortsbewegliche Tank eingestellt oder sonst zum Verkehr zugelassen ist.
(Abschnitt 1.2.1 ADR)
Definition allerdings nur für die beiden Umschließungen „Tankcontainer“ und „ortsbeweglicher Tank“ aufgeführt.
§ 24
§ 27 (5)
§ 27 (6)
Für die übrigen Betreiber (von MEGC, Schüttgut-Container und MEMU) kann man die Definition sinngemäß übertragen.
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