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Das Checklistenpaket 8 beinhaltet die Vorschriften, die der Betreiber eines Tankcontainers, ortbeweglichen Tanks, MEGC, Schüttgut-Containers oder MEMU zu beachten hat. Sie ergeben sich aus dem § 24 der GGVSEB sowie der anwendbaren Vorschriften in den §§ 27 und 29.

Ferner sind die Definitionen aller Beteiligten mit Erläuterungen im Paket enthalten.

Beteiligter: Betreiber eines Tankcontainers, ortbeweglichen Tanks, MEGC, Schüttgut-Containers oder MEMU
Definition (mit Fundstelle)

Das Unternehmen, auf dessen Namen der Tankcontainer oder der ortsbewegliche Tank eingestellt oder sonst zum Verkehr zugelassen ist.

(Abschnitt 1.2.1 ADR)

Definition allerdings nur für die beiden Umschließungen „Tankcontainer“ und „ortsbeweglicher Tank“ aufgeführt.

Pflichten nach

§ 24

§ 27 (5)
§ 27 (6)

Bemerkung zur Umsetzung beim Straßentransport

Für die übrigen Betreiber (von MEGC, Schüttgut-Container und MEMU) kann man die Definition sinngemäß übertragen.

Das Gesamt Checklisten-Paket

Alternativ zum kostenpflichtigen Download einer Einzelcheckliste, können Sie sich unser gesamt Checklisten-Paket erwerben. Das Gesamt Checklisten-Paket enthält alle Einzelchecklisten für Aufgabenbereiche nach GGVSEB / ADR.

Bei Fragen schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an info@gefahrgut-checklisten.de

Alle Einzelchecklisten

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