Drohnen- und Multicopter-Rettung mit smarten Fallschirmen
Luftverkehr
Drohnen- und Multicopter-Rettung mit smarten Fallschirmen
Drohnen- und Multicopter-Rettung mit smarten Fallschirmen
Im SAE Newsletter vom 16. November 2020 wurde auf diesen spannenden Artikel der auf der Webseite von Aerospace & Defence veröffentlicht ist, verwiesen:
https://www.aerodefensetech.com/component/content/article/adt/insiders/aerospace/stories/38103?utm_source=SAE_Aero_News&utm_medium=email&utm_campaign=20201116&oly_enc_id=5467D7085134G8Y
Dieses intelligente Fallschirm-System löst im Notfall selbst aus und bringt die beschädigte Drohne sicher zum Boden. Die Befestigung des Fallschirm-Systems erfolgt durch einen Bayonett-Verschluss.
Die eingebaute intelligente Elektronik überwacht dabei die Flugbedingungen ganz unabhängig von der Flugkontrolle. Dabei ist durch einen Algorithmus eine automatische Zusammenstoß-Erkennung enthalten.
In einem Notfall muss der Drohnen-Pilot nicht mehr selber reagieren und selber einen Auslöseknopf drücken, sondern dies erfolgt blitzschnell automatisch.
Extrem leichte Varianten verwenden einen Katapult-Mechanismus zur Auslösung.
Und es gibt Varianten, die, um die hohe Geschwindigkeit der Auslösung zu erreichen, explosive pyrotechnische Stoffe verwenden.
Es gibt einige Firmen, die solche Fallschirmsysteme zur Rettung von Drohnen und Multicoptern verwenden. Hier eine kleine Auswahl von Firmen, die jeweils sehr unterschiedliche Fallschirmsysteme zur Drohnen- und Multicopter-Rettung anbieten. Es lohnt sich, Leistungen und Preise zu vergleichen.
Die Firma DRONE RESCUE SYSTEMS zum Beispiel hat ihren Sitz in Graz in Österreich. Hier der Link zu deren Webseite:
https://dronerescue.com/
Die Firma Opale Aero System SARL hat ihren Hauptsitz in Marquise in Frankreich (https://www.opale-parachutes.com/de/)
Und auch die Firma AltiGator Unmanned Solutions mit Hauptsitz in Waterloo in Belgien bietet verschiedenen Lösungen dazu an:
https://altigator.com/drones-contact-uav-rpas/
Beim Verband für unbemannte Luftfahrt finden Sie dazu auch weitere Informationen:
https://www.uavdach.org/?p=1304293
Anforderungen für die Beförderung von Drohnen und Multicoptern
Für alle Besitzer und Anwender von Drohnen und Multicoptern möchten wir hier nun auch noch einige wichtige Produkt- und Logistikinformationen bereitstellen.
Die meisten Drohnen werden mit Lithium-Ionen-Batterien mit Energie versorgt. Für diese Lithium-Ionen-Batterien gibt es strenge gesetzliche Vorgaben, um die Sicherheit beim Umgang und bei der Beförderung zu gewährleisten.
Oft sind irgendwo in der Drohne oder im Multicopter auch noch Lithium-Metall-Zellen in der Elektronik mit verbaut.
Für alle Lithium-Zellen und Lithium-Batterien gilt:
1. Alle müssen nach dem in den Transportvorschriften beschriebenen Qualitätsmanagement-Programm hergestellt sein.
Genauere Informationen, was dieses Qualitätsmanagement-Programm für die Herstellung von Lithium-Zellen und Lithium-Batterien alles beinhaltet, finden Sie unter diesem Link:
https://www.lithium-batterie-service.de/qualitaetsmanagement-programm
2. Alle Serienprodukte müssen die UN Testreihe 38.3 des UN Handbuches der Prüfungen und Kriterien erfolgreich bestanden haben.
Welcher Umfang hier geprüft wird, beschreiben wir hier:
https://www.lithium-batterie-service.de/de/un-38.3-test-reihe
Jeder Hersteller und nachfolgende Vertreiber muss seit 1. Januar 2020 für jede Lithium-Zelle und jede Lithium-Batterie eine UN 38.3 Prüfungszusammenfassung auf Anfrage zur Verfügung stellen.
Wir empfehlen Ihnen dringend schon vor dem Kauf einer Drohne bzw. vor dem Kauf einer Ersatz-Lithium-Ionen-Batterie vom Hersteller bzw. Lieferant alle Logistikdaten einzuholen.
Am einfachsten nutzen Sie dazu unsere kostenlose Lieferanten-Abfrage, die auch alle Informationen der UN 38.3 Prüfungszusammenfassung abfragt. Wir haben eigene für Lithium-Zellen und eigene für Lithium-Batterien erstellt. Diese können Sie kostenlos in Deutsch und Englisch unter diesem Link herunterladen:
https://www.lithium-batterie-service.de/de/downloads-gast
3. Für Lithium-Ionen-Batterien mit einer Nennenergie von mehr als 100 Wh müssen vor der Beförderung noch folgende technische Anforderungen erfüllt sein:
- Jede Batterie muss mit einer Schutzeinrichtung gegen inneren Überdruck versehen oder so ausgelegt sein, dass ein Gewaltbruch unter normalen Beförderungsbedingungen verhindert wird.
- Jede Batterie muss mit einer wirksamen Vorrichtung zur Verhinderung von Kurzschlüssen ausgerüstet sein.
- Jede Batterie mit parallel geschalteten Zellen oder parallel geschalteten Reihen von Zellen muss mit wirksamen Einrichtungen ausgerüstet sein, die einen gefährlichen Rückstrom verhindern (z.B. Dioden, Sicherungen usw.).
Wir bieten Checklisten-Artikel für die vorschriftenkonforme Beförderung aller Varianten an Lithium-Zellen und Lithium-Batterien an.
Für den Versand einer Drohne/eines Multicopters mit einer großen Lithium-Ionen-Batterien mit mehr als 100 Wh im Straßenverkehr nach ADR wäre unser Checklisten-Artikel LIBS-46-DE die richtige Wahl:
https://www.lithium-batterie-service.de/de/checkliste-46
Mitnahme im Firmenfahrzeug – Handwerker-Regelung
Auch für die Mitnahme solcher Drohnen/Multicopter im Firmenfahrzeug gibt es ganz klare Vorgaben. Die Mitnahme ist nur nach den Bedingungen der sogenannten „Handwerker-Regelung“ erlaubt. Also nur für wenn die Drohne bzw. der Multicopter zur Ausübung der eigenen beruflichen Tätigkeit verwendet wird, z.B. zum Testen beim Kunden, als Muster zum Kunden, zur Verwendung von Überwachungen, für Foto- oder Videoaufzeichnungen.
Eine kostenlose Checkliste, ob dies für Sie zutrifft, finden Sie hier:
https://www.lithium-batterie-service.de/media/pdf/a6/d4/15/DE-Handwerker-Checkliste-Lithium-Batterie-Service-2017.pdf
Verunfallte Drohne – defekt/beschädigte Lithium-Ionen-Batterie
Wenn Ihre Drohne beschädigt wurde und nicht ausgeschlossen werden kann, dass auch die enthaltene Lithium-Ionen-Batterie beschädigt wurde, dann ist eine Gefährdungsbeurteilung vor dem Transport zu treffen, um zu entscheiden, ob eine sicherheitskritische Gefahr während der Beförderung von der Lithium-Ionen-Batterie ausgeht.
Eine verunfallte Drohne mit einer defekt/beschädigten Lithium-Ionen-Batterie darf nicht mehr nach der Handwerker-Regelung im Firmenfahrzeug befördert werden, sondern muss als „defekt/beschädigt“ vorschriftenkonform verpackt, markiert und gekennzeichnet werden und ein Beförderungspapier ist zu erstellen.
Wenn Ihre Außendienst-Mitarbeiter auch Drohnen mit defekt/beschädigten Lithium-Ionen-Batterien befördern sollen, dann benötigen diese eine entsprechende Unterweisung nach 1.3 ADR und im Fahrzeug muss ein 2 kg Feuerlöscher vorhanden sein.
Besteht ein sicherheitskritischer Defekt der Lithium-Ionen-Batterie, dann wird eine dafür geeignete Verpackung nötig und dann kann diese nur durch einen Fahrer befördert werden, der einen ADR-Schein hat, da hier nun die Beförderungskategorie 0 gilt und orange Warntafeln am Fahrzeug geöffnet werden müssen.
Wir haben auch für diesen Fall den passenden Checklisten-Artikel LIBS-54-DE, so dass Sie Ihre firmeninternen Prozesse auf Richtigkeit überprüfen können:
https://www.lithium-batterie-service.de/de/checkliste-54?number=LiBS-54-DE
Sie benötigen eine fachkundige Person, die die Beurteilung vornehmen kann, ob ein Defekt/eine Beschädigung besteht und ob diese sicherheitskritische Auswirkungen haben kann oder nicht?
Oder möchten Sie für Ihre Mitarbeiter der Retouren-Abteilung einen Beurteilungsfragebogen für eine Gefährdungsbeurteilung Ihrer Produkte erstellen?
Sie haben Fragen rund um den Versand von Lithium-Zellen und Lithium-Batterien?
Kontaktieren Sie uns unter:
https://www.lithium-batterie-service.de/de/kontakt/beratung
Wir helfen Ihnen gerne weiter.