Eine gute Nachricht für Gefahrgutfahrer mit ADR-Schein und für Gefahrgutbeauftragte.
Straßenverkehr
Multilaterale Sondervereinbarung M324: Aufgrund des Verbots von Schulungsveranstaltungen wegen der Corona-Krise hat das Bundesverkehrsministerium eine multilaterale Vereinbarung unterzeichnet.
Multilaterale Sondervereinbarung M324:
Eine gute Nachricht für Gefahrgutfahrer mit ADR-Schein und für Gefahrgutbeauftragte.
Aufgrund des Verbots von Schulungsveranstaltungen wegen der Corona-Krise hat das Bundesverkehrsministerium eine multilaterale Vereinbarung unterzeichnet.
Damit bleiben Bescheinigungen von Fahrzeugführern und von Gefahrgutbeauftragten, die zwischen dem 1. März 2020 und 1. November 2020 ablaufen, bis zum 30.11.2020 gültig.
Hier der Link zur Multilaterale Sondervereinbarung M324:
https://www.ostwestfalen.ihk.de/fileadmin/user_upload/M324_DE_005.pdf
Bis 1.12.2020 müssen die Fahrer demnach ihre Auffrischungsschulung machen und die Gefahrgutbeauftragten ihre Wiederholungsprüfung abgelegt haben.