Näheres zum DROHNENFÜHRERSCHEIN für Drohnen, Copter, Modellflugzeuge oder Modellhubschrauber. Informationen, was Sie vor dem Kauf in Bezug auf die Lithium-Ionen-Batterie für den Antrieb beachten müssen in unserem Blogartikel.
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Näheres zum DROHNENFÜHRERSCHEIN für Drohnen, Copter, Modellflugzeuge oder Modellhubschrauber. Informationen, was Sie vor dem Kauf in Bezug auf die Lithium-Ionen-Batterie für den Antrieb beachten müssen in unserem Blogartikel.
Näheres zum DROHNENFÜHRERSCHEIN für Drohnen, Copter, Modellflugzeuge oder Modellhubschrauber.
Informationen, was Sie vor dem Kauf in Bezug auf die Lithium-Ionen-Batterie für den Antrieb beachten müssen in unserem Blogartikel.
Seit 01.01.2021 ist die neue EU-Drohnenverordnung für unbemannte Fluggeräte (Unmanned Aircraft System = UAS) in Kraft. Diese betrifft nicht nur Drohnen und Copter, sondern auch alle Arten von ferngesteuerten Flugmodellen und Modellhubschrauber.
Welche Modelle betroffen sind und was Sie benötigen steht auf den Seiten des Luftfahrtbundesamtes (LBA):
https://lba-openuav.de/einstieg/allgemeine-informationen/
Wir haben zwei umfassenden Artikel gefunden, der für Sie als Drohnen oder Modellflugzeugbesitzer interessant sein könnte:
bei Conrad:
https://www.conrad.de/de/ratgeber/modellbau-modellbahn/drohnenverordnung.html#bestand
Bei Drohnen.de
https://www.drohnen.de/33420/registrierung-eu-drohnenverordnung/
Um die UAS mit Energie zu versorgen und immer wieder aufladbar zu sein, werden meist Lithium-Ionen-Batterien in den UAS verbaut. Manche sind austauschbar, manche fest verbaut.
Diese Lithium-Ionen-Batterien sind Gefahrgut der Klasse 9 und unterliegen deshalb den Gefahrgut Transport Vorschriften.
Damit die Sicherheit im Luftraum und beim Transport von Dronen gewährleistet ist, gibt es für jede dieser Lithium-Batterien Anforderungen in den Transportvorschriften. Diese schreiben vor, dass eine Lithiumzelle oder Lithiumbatterie nach einem Qualitätsmanagement-Programm hergestellt worden sein müssen und den UN Test 38.3 erfolgreich bestanden haben müssen. Vorher ist ein Transport nicht erlaubt.
Durch diese beiden Vorsichtsmaßnahmen soll unsachgemäßer Herstellung und Plagiat-Herstellung vorgebeugt werden, die Brandgefahren bergen.
Bevor Sie sich ein UAS anschaffen oder in das Sortiment Ihres Ladens aufnehmen, sollten Sie noch einiges beachten.
Als Firma, Händler oder Privatperson werden Sie immer wieder in Situationen kommen, eine Lithium-Zelle oder eine Lithium-Batterie oder ein Gerät, das Lithium-Zellen oder Lithium-Batterien enthält, mit auf Reisen zu nehmen oder zu verschicken. Beim Transport steht Sicherheit an erster Stelle.
ABER vielen Herstellern und nachfolgenden Betreibern sind diese Vorgaben noch nicht bewußt.
Deshalb ist es wichtig, dass Sie VOR DEM KAUF einige Dinge nachfragen, für die wir Ihnen kostenlose Informationen und Vordrucke zur Verfügung stellen. Diese finden Sie auf unserer Website von LITHIUM BATTERY SERVICE.
Was das Qualitätsmanagement-System alles beinhaltet, haben wir für Sie hier zusammengestellt:
https://www.lithium-batterie-service.de/de/qualitaetsmanagement-programm
Mehr zur UN Testreihe 38.3 finden Sie hier:
https://www.lithium-batterie-service.de/de/un-38.3-test-reihe
Möchten Sie beim Hersteller oder Händler nachfragen, ob die Lithiumbatterie Ihrer gewünschte Drohne oder UAS alle Anforderungen erfüllt, können Sie unsere Lieferantenabfrage herunterladen und nutzen. Seit 01.01.2020 ist eine UN 38.3 Prüfungszusammenfassung vom Hersteller und von nachfolgenden Vertreibern auf Anfrage zur Verfügung zu stellen. Wir haben alle Punkte der UN 38.3 Prüfungszusammenfassung in unsere Lieferanten-Abfrage integriert.
Sie finden sie in unserem Downloadbereich. Hier stehen Ihnen Dokumente auf Deutsch und Englisch zur Verfügung:
https://www.lithium-batterie-service.de/files/552211cce724117c3178e3d22bec532ec/downloads/UN38-3-Pruefungszusammenfassung-und-Lieferantenabfrage-Lithium-Battery-Service-in-Deutsch-fuer-Batterien-2020-Version-1.pdf
Haben Sie nun die Bestätigungen erhalten, prüfen Sie trotzdem nochmal, ob die Angaben zu Ihrem Gerät passen. Hier die Checkliste, um dies zu kontrollieren:
https://www.lithium-batterie-service.de/files/552211cce724117c3178e3d22bec532ec/downloads/LiBS-Checkliste_UN-38-3-Pruefungszusammenfassung_V2-1.pdf
Wir haben noch weitere Informationen rund um Lithiumzellen und Lithiumbatterien auf unserer Seite, Entsorgung, Retouren, Handwerkerregelung, Passagiere im Luftverkehr und weitere Informationen.
Unsere Besonderheit sind aber unsere Checklisten, die alles beinhalten, was Sie für einen Versand oder Transport benötigen. Wir decken alle Arten von Transportfällen ab. Alle Verkehrsträger (ADR, IMDG-Code und ICAO-TI / IATA-DGR mit Fundstellennachweis.
Sie erhalten Muster und ausfüllbare Dateien für alle nötige vorbereitete Beförderungsdokumente für Ihren Transportfall (z.B. Beförderungspapier nach ADR, IMO-Erklärung, Shipper's Declaration).
Sie finden den passenden Checklisten-Artikel kostenpflichtig in unserem Portal unter "Einzelchecklisten finden".
https://www.lithium-batterie-service.de/de/checklist?tab=1
Und natürlich können Sie bei uns Seminare belegen, wie man Lithium-Zellen und Lithium-Batterien verschickt. Es sind sowohl die technischen Anforderungen, als auch die Bedingungen für das Verpacken, für die Markierung und Kennzeichnung, für die Dokumentation, für den Versand von beschädigt/defekten bzw. sicherheitskritisch defekten Lithium-Zellen und Lithium-Batteien bis zur Entsorgung dieser Lithium-Zellen und Lithium-batterien in unseren Präsenz-Seminaren und Online-Seminaren integriert:
Zum Beispiel in unserer Lithium-Batterie-Einweisung:
Versand von Lithium-Zellen und Lithium-Batterien auf allen Verkehrsträgern: Straße (ADR), See (IMDG Code) und Luft (ICAO TI / IATA DGR)
Termine finden Sie unter WEITERBILDUNG in unserem Portal:
https://www.lithium-batterie-service.de/de/weiterbildung/
Benötigen Sie persönliche, fachliche Beratung, stehen Ihnen unsere Experten Jürgen Werny, Eva Glimsche und Robert Wenske zur Verfügung:
https://www.lithium-batterie-service.de/de/kontakt/beratung