UN 3548 Luftverkehr: Freistellung, wenn bis 5 kg UN 3077 bzw. 5 L UN 3082 enthalten sind
15. Dezember 2022
Kim Enderlein
Luftverkehr
Luftverkehr
Die Erleichterung für max. 5 kg UN 3077 bzw. 5 L UN 3082 pro Innen- bzw. Einzelverpackung aus der A197 sind ja bekannt.
Bisher war es unmöglich diese Erleichterung auf Gegenstände anzuwenden, da
ein Gegenstand ja definitiv weder eine Innen- noch eine Einzelverpackung ist.
Gerade die Automobilindustrie hatte hier bei Getrieben eine große
Herausforderung.
2023 gibt es nun die neue Verpackungsanweisung 975 für die UN 3548 und dort
steht nun "... Diese Verpackungsanweisung darf nur für Gegenstände verwendet
werden, denen noch keine andere richtige Versandbezeichnung zugeordnet ist
und die ausschließlich umweltgefährdende Stoffe enthalten, bei denen die
Menge an umweltgefährdenden Stoffen in dem Gegenstand 5 L oder 5 kg
überschreitet. ..."
Dieser Passus hat uns stutzig gemacht, denn was ist denn mit Gegenständen,
die max. 5 kg UN 3077 bzw. 5 L UN 3082 enthalten?
Auf Rückfrage bei Dave Brennan von der IATA haben wir die Auskunft
bekommen, dass diese Gegenstände, die max. 5 kg UN 3077 bzw. 5 L UN 3082
enthalten, nicht den Vorschriften unterliegen, also als "not restricted" versandt
werden können. Leider fehlt in den IATA DGR bzw. ICAO TI dazu bis dato ein
erklärender Text, dass dem so ist.
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